Ablösung der gutsherrschaftlichen Abgaben
Datum Chronikeintrag: 29. Mai 1866
Das Rentamt beantragt die Ablösung der gutsherrschaftlichen Abgaben. Die Verhandlungen ziehen sich bis 1875 hin. Für jeden Abgabepflichtigen wird eine Geldrente berechnet, die 56 Jahre zu zahlen ist. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Verbindlichkeiten abgelöst.