225 Grenzsteine stehen noch heute an ihren Plätzen.
42 im Bereich Erlinghausen, 56 im Bereich der ehemaligen Herrschaft Canstein , 14 im Bereich Kloster Bredelar/Giershagen, 24 im Bereich der ehemaligen Herrschaft Padberg und 19 um Westheim.
Jede Grenzscheide galt als ein hohes Recht, gleichsam als ein „heiliges Erbe”, das zu hüten war. Jede Art von Grenzverletzungen als Teufelswerk, als ein Verbrechen!
Wer eine Grenzmarke (Baum, Stein, Graben ….) absichtlich verrückte, verschaffte sich Vorteile (ein Mehr an Acker, Wald, Fischereirechten, im Bergbau …). Seine Lebensgrundlage wurde breiter, die seines Nachbarn schmaler. Jeder Verlust an Rechten und Privilegien bedeutete eine Minderung der Lebensgrundlage für den Einzelnen, für die Familie, für die Dorfgemeinschaft , aber auch ein Zehntausfall. Insbesondere nach dem 30jährigen Krieg (1618-1648) war die Bevölkerung ausgeblutete. Bittere Not und Armut war in vielen Regionen ständige Realität. Wohlstand und Anstand sanken in einen nie gekannten Tiefstand. Von daher kam es immer wieder zu Grenzstreitigkeiten.
Oft strittig waren:
- a) Weiderechte auf gewisse Huden
- b) Eintriebsrechte für die Eichel- und Bucheckernmast
- c) Rechte auf Bau- und Nutzholz, auf Brennholz
- d) Privilegien zum Sammeln von Laub, Reisig, Plaggen
- e) Wasserrechte zum Tränken, Jagdrechte,
- f) Mutungsrechte
Ein Glücksfall war es, dass derzeit das Kurfürstentum Köln von Maximillian Heinrich geleitet wurde und das benachbarte Waldeck von dem Fürsten Georg Friedrich (1620 -1692). Dieser Fürst war ein genialer Staatsmann und wurde für sein Land ein weitsichtiger und „guter” Landesvater.
Mehr Frieden, den alle nötig hatten, sollte einkehren. Für ewige Zeiten sollten alle Grenzstreitigkeiten nach Recht und Billigkeit einvernehmlich geklärt werden. Grenzsteine längs der Landesgrenze sollten aufgerichtet werden, versehen mit den Wappen der Landesherren – ein Stern für Waldeck und ein Kreuz für Kurköln – und mit fortlaufender Nummer. – Solcher Art Grenzsteine – das war neu und arbeitsaufwendig und sehr teuer!
1663 bevollmächtigten die o. g. Landesvätern ihre Räte den
Recess über die Gräntz-Scheidung zwischen dem Herzogthumb Westphalen und der Graffschaft Waldeck de Anno 1663
zu erarbeiten.
Im Vorwort wird eigens vermerkt „… bevollmächtigen ihre Räte und unter Zuziehung jedes Ortes kündiger Leute in richtiger Abmarkung und mit Steinen, darzu beyderseits Herschaften Wapen, abzuzeichnen …” (um für ewige Zeiten Grenzstreitigkeiten auszuschließen) …… beyderseiths Unterthanen grosse Missverständnüssen, Zank, Schlägerey, Pfändung, und sonst allerhand Thätlichkeiten erwecket, darauf auch viele kostbahre Prozessen entstanden …..
keinen Theil zu Nutzen kommen können, sondern gantz fruchtlos gelassen werden müssen ….”
1663 wurden erstmals Landesgrenzsteine gesetzt.
8 alte Grenzsteine sind noch vorhanden, vermutlich aus dieser Zeit. Besonders wertvoll sind der GS 1 Am Huxstein und der GS 38 in der Gemarkung Erlinghausen.
Im Jahre 1769 wurden Form und Größe der Grenzsteine neu festgelegt und mit den entsprechenden Landeswappen und einem Kreuz im Sockel versehen.
Weiter wurde verfügt, dass von der Marsberger Grenze bis zum Ende keine Sandsteine verwendet werden dürfen, nur Kalksteine aus einem Steinbruch bei Giershagen . Begründet wurde diese Anordnung „… weil die vormals als Grenzsteinen genommenen Sandsteine mehrsten theils abgebrochen, und zu Schleif- und Schiebsteinen (in Toreinfahrten zum Schutz der Torpfosten) gebraucht werden …”.
Hier eine Karte der Grenze. (Durch Anklicken wird eine große Version(ca.6MB) geöffnet)